Volleyball geht im Kopf los!

Jugendordnung

1. Name
  1. Mitglieder der Jugendabteilung des Schmalkalder Volleyballvereins e.V. sind alle weiblichen und männlichen jungen Menschen im Alter bis zu 27 Jugendausschusshren sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
  2. Der Jugendausschuss ist die Jugendorganisation der Jugend des Schmalkalder Volleyballvereins e.V. (SVV).
  3. Der Jugendausschuss vertritt alle Mitglieder der Jugendabteilung.
2. Zweck
  1. Der Jugendausschuss will durch die Arbeit mit jungen Menschen im eigenen Verein und in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden deren Recht auf körperliche und geistige Betätigung mit zeitge-mäßen Inhalten und Formen garantieren.
  2. Der Jugendausschuss will zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen, Befähigung zum sozialen Verhalten fördern und das gesellschaftliche Engagement von Kindern und Jugendlichen im Verein und darüber hinaus anregen.
  3. Der Jugendausschuss will die sportliche Jugendarbeit in ihrer ganzen Breite unterstützen. Er setzt sich dafür ein, dass jedes Kind und jeder Jugendliche im Verein entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten gefördert und unterstützt wird.
  4. Der Jugendausschuss will durch die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen und Institutionen die Formen sportlicher und allgemeiner Jugendarbeit weiterentwickeln und damit einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher und jugendpolitischer Probleme leisten.
3. Grundsätze
  1. Der Jugendausschuss bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Er wirk jugend- und sportpolitisch und tritt für die Mitverantwortung und Mitbestimmung seiner Mitglieder ein.
  2. Der Jugendausschuss verhält sich parteipolitisch neutral.
  3. In seinem gesellschaftspolitischen Engagement tritt er für Friedenssicherung, Völkerverständigung, Achtung der Menschenrechte, soziale Sicherheit sowie Schutz und Erhalt der Umwelt ein.
4. Aufbau des Jugendausschusses
  1. Die Kinder und Jugendlichen des SVV wählen den Jugendausschuss. Seine Mitglieder werden durch den Jugendwart und den Jugendsprecher vorgeschlagen. Die Wahlberech-tigung entsprechend § 14 Abs. I der Satzung des Vereins bleibt dabei unberührt.
  2. In den Jugendausschuss ist wählbar, wer Mitglied des SVV und nicht älter als 27 Jugendausschusshre ist. Mitglieder sind auch der Jugendsprecher und der Jugendwart. Sie werden durch die Mitgliederversammlung in den Jugendausschuss gewählt.
  3. Die Wahl des Jugendausschusses findet alle 2 Jugendausschusshre in der Mitgliederversammlung statt, aber nicht im Jugendausschusshr der Wahl des Vereinsvorstandes. Sie kann auch vor Ablauf der Zwei-Jugendausschusshres-Frist erfolgen, wenn mindestens 2/3 der zu vertretenden jungen Vereinsmitglieder dies gegenüber dem Vorstand und dem amtierenden Jugendausschuss fordern. Der Jugendausschuss besteht aus:
    • dem Jugendwart
    • dem Jugendsprecher
    • mindestens einem Vertreter aus jeder Mannschaft im Kinder- und Jugendbereich.
  4. Der Jugendausschuss wird geleitet durch den Jugendsprecher.
5. Tätigwerden des Jugendausschusses
  1. Der Jugendausschuss wird auf der Grundlage seiner eigenen Ordnung - der Jugendordnung - und der Satzung des Vereins tätig.
  2. Der Jugendausschuss führt und verwaltet sich selbständig. Er entscheidet über die Verwendung der für die Jugend des Vereins zufließenden Mittel.
  3. Der Jugendausschuss trifft sich einmal im Quartal und darüber hinaus bei Bedarf.
  4. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Jugendsprecher und/oder durch Aushang im Schaukasten des SVV in der Mehrzweckhalle Schmalkalden, Teichstraße bzw. über die Homepage des Vereins. Der Vorstandsvorsitzende kann dazu geladen werden, vertritt aber auf jeden Fall den Jugendwart bei dessen Abwesenheit.
  5. Beschlüsse, die der Jugendausschuss fasst, dienen der Arbeit mit und für die Kinder und Jungendlichen des Vereins und gehen als Beschlussvorlage in die Mitgliederversammlung. Sie sind vorher im Jugendausschuss mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Änderungen der Jugendordnung bedürfen der 2/3 Mehrheit des Jugendausschusses.
  6. Über die Beratungen des Jugendausschuss sind Protokolle anzufertigen. Diese sind auch dem Vorstand des Schmalkalder Volleyballvereines zur Kenntnis zu geben.
  7. Der Jugendausschuss ist rechenschaftspflichtig gegenüber seinen Wählern - den Kindern und Jugendlichen des SVV - und dem Vorstand. Mindestens einmal im Jugendausschusshr hat er über seine Arbeit in der Mitgliederversammlung zu berichten.
6. Aufgaben des Jugendausschusses im Verein
  1. Vertretung der Kinder und Jugendlichen bei allen Angelegenheiten des Vereins, die diese Altersgruppen betreffen:
    • Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und Haushaltsbearbeitung des SVV
    • Mitwirkung bei der Planung und Organisation von Jugendveranstaltungen
    • Mitwirkung bei der Planung und Organisation von Vereinsfesten
    • Gewinnung von Jugendlichen zur Ausbildung als Schiedsrichter, Übungsleiter oder Betreuer
    • Unterstützung der Trainer bei der Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbetriebes